Im einzelnen sind wir auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:

Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Gründung und laufende Betreuung von Gesellschaften jeder Rechtsform sowie Umstrukturierungen aller Art.

Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Von der erbrechtlichen Beratung und Gestaltung über die vorweggenommene Erbfolge bis hin zur Abwicklung von Erbfällen, einschließlich der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

Unternehmenskauf und allgemeines Vertragsrecht
Anteils- und Vermögenserwerb oder Veräußerung sowie Gestaltung und Durchsetzung aller übrigen im Wirtschaftsleben anfallender Verträge, beispielsweise im Gewerbemietrecht, Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Handelsvertreterrecht
 

und Immobilienrecht.

Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht

Beratung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen, Gestaltung von Verträgen sowie Vertretung vor Gerichten, Geschäftsführerverträgen und übrige Verträge eingeschlossen.

Neben den Schwerpunkten unserer Rechtsberatung beraten und vertreten wir unsere Mandanten in den allgemeinen laufenden Rechtsangelegenheiten.
Im Bereich der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Sachverhalte sind auch hier die Kontakte zu unseren internationalen Kooperationspartnern und deren fachübergreifender Kompetenz ein wichtiges Element unseres Dienstleistungsangebots.